Mit der Personenzertifizierung weisen Sie Ihre persönliche und fachliche Qualifikation als Sachverständiger nach und garantieren Ihren Auftraggebern Kompetenz und Sachverstand auf höchstem Niveau. Die Qualifikation und Weiterentwicklung zertifizierter Personen wird gemäss den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17024 regelmässig durch eine Zertifizierungsstelle überprüft.
Die DIN EN ISO 9001 und die ISO/IEC 17024 sind anerkannt durch:
Bei einer Personenzertifizierung beantragt ein Antragsteller, dass eine qualifizierte Stelle (Zertifizierungsstelle) seine Kompetenz, Berufserfahrung etc. überprüft und ihm dies durch ein Zertifikat attestiert.
Dem Antrag sind in der Regel ausagekräftige Nachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen beizulegen. Die Zertifizierungsstelle überprüft die Voraussetzungen gemäß dem vorliegenden Zertifizierungsprogramm. Erfüllt der Antragsteller die Voraussetzungen, so wird der Antragsteller zu einer Prüfung zugelassen. Diese findet immer schriftlich, in manchen Fällen auch mündlich oder durch Arbeitsproben statt.
Professionelle Prüfer prüfen den Antragsteller gemäß den festgelegten Prüfungsregularien und bewerten das Ergebnis nach den vorliegenden Bewertungsschlüssel. Besteht der Antragsteller die Prüfung, so stellt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat aus, welches die Kompetenz der geprüften Person für eine Zeit von drei Jahren bestätigt. Während dieser Zeit hat sich die zertifizierte Person weiterzubilden und ihren Wissensstand aktuell zu halten. Die Vorgaben der Zertifizierungsstellen für diese „Weiterbildungspflicht“ sind dabei sehr unterschiedlich. Sie reichen von der Einreichung einfacher Nachweise und Gutachten bis zu mehrwöchigen kostspieligen Seminaren und Workshops, die von speziellen Bildungseinrichtungen angeboten werden.
Nach Ablauf der drei Jahre erfolgt eine Rezertifizierung, bei der meist eine verminderte Prüfung anhand von Wissensabfragen oder eingereichten Nachweisen erfolgt.
Für die Zulassung zur Zertifizierung sind erforderlich:
Voraussetzung für die Zulassung zur Zertifizierung ist die Stellung eines Antrags, in dem Ihre persönlichen Voraussetzungen, fachlichen Qualifikationen, sowie Erfahrungen nachgewiesen werden.
Die European Certification CYF (EUcert). ist eine Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17027 und durch die CEAC akkreditiert. Die EUcert verfügt über diverse Zertifizierungsprogramme, die in Zusammenarbeit mit Fachexperten aus der Praxis entwickelt wurden.
European Certification CYF (EUcert).
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